Satzung der Tabor Society

Satzung der Tabor Society

– Deutsche Gesellschaft zur Förderung orthodoxer Kirchenschulen in Aethiopien e.V.

§1 Sitz und Rechtsfähigkeit

Die Tabor Society – Deutsche Gesellschaft zur Förderung orthodoxer Kirchenschulen in Aethiopien (Ye Manfassawi temerhet bet mahabar) hat Sitz und Gerichtsstand in Heidelberg.

§2 Vereinszweck –

Zweck der Tabor Society ist es, die christliche Verbundenheit evangelischer und katholischer Deutscher mit dem orthodoxen Patriarchat Aethiopien zu pflegen, insbesondere die seit alters bestehenden orthodoxen Kirchenschulen und die mit deutscher Hilfe neu gegründeten, die auch das Curriculum des Ministry of Education befolgen, in ihrer Entwicklung zu begleiten, für die Unterstützung dieser Kirchenschulen Geldmittel in Deutschland aufzubringen, zusätzlich zu dieser Unterstützung dieser Projekte durch Kindernothilfe und Brot für die Welt, Besuchsreisen zu den orthodoxen Kirchenschulen zu organisieren. Eine Aethiopisch-Deutsche Korrespondenz herauszugeben, die die Mitglieder über die weitere Entwicklung der Vereinsarbeit und den Fortgang der Schularbeit zu unterrichten hat.

§3 Vereinsorgane

Vereinsorgane sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§4 Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet jährlich einmal statt und wird vom Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung mindestens drei Wochen vor der Versammlung einberufen. Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht des Vorsitzenden und die Jahresabrechnung des Schatzmeisters entgegen und beschließt deren Entlastung. Ihr obliegt turnusmäßig die Wahl der Vorstandsmitglieder. Der Vorsitzende ist verpflichtet, die Mitglieder zu einer außerordentlichen Versammlung einzuladen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies verlangen. Die anwesenden Mitglieder fassen alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, jedoch bedürfen Satzungsänderungen oder der Beschluss der Auflösung einer qualifizierten Mehrheit von mindestens Dreivierteln der anwesenden Mitglieder.

§5 Der Vorstand

Der Vorstand besteht: aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden (Schriftführer) und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des §26 des BGB. Vor Entscheidungen, die über das Routinemäßige hinausgehen, hat der Vor­sitzende die Zustimmung der Vorstandsmit­glieder einzuholen. Auf der nächsten Mitglieder versammlung hat der Vorsitzende darüber zu berichten. Der Vorsitzende und die übrigen Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Einberufung des Vorstandes hat mindestens 14 Tage vor der Sitzung schriftlich durch den Vorsitzenden unter der Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen. Der Vorstand muss zusammentreten, wenn zwei seiner Mitglieder dies verlangen.

§6 Beginn der Mitgliedschaft

Mitglieder der Gesellschaft können alle Volljährigen werden, die die Vereinszwecke unterstützen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Fördernde Mitgliedschaft ist möglich. Fördernde Mitglieder unterliegen nicht den Bestimmungen der Vereinssatzung.

§7 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt, wenn ein Mitglied seinen Austritt erklärt, über ein Jahr trotz Mahnung mit der Entrichtung des Vereinsbeitrages säumt oder, falls ein Mitglied gegen die Interessen der Gesellschaft verstoßen hat, durch Ausschluss. Sowohl gegen Verweigerung der Aufnahme als auch gegen Ausschluss kann der Betroffene bei der nächsten Mitgliederversammlung Einspruch erheben.

§8 Geschäftsjahr und Vereinsbeiträge

Das Geschäfts- und Rechnungsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Der Jahresbeitrag beträgt 20 €. Die Mitglieder­versammlung bestimmt 2 Rechnungsprüfer.

§9 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt keine geschäftlichen Interessen. Die vom Verein durch Mitgliederbeiträge und Spenden zusammengebrachten Mittel werden – abgesehen von Portoausgaben und Herstellung der Aethiopisch-Deutschen Korrespondenz – ausschließlich für die äthiopisch-orthodoxen Kirchenschulen verwendet.

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( November 2009) Bemerkungen, Anfragen und Mitteilungen an: webmaster@tabor-society.de