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Im letzten Heft KuS 64 wurden irrtümlich falsche Jahreszahlen für die Gültigkeit des Freistellungsbescheids angegeben.
Richtig ist, dass der Freistellungs- bescheid für die Jahre 2008 bis 2010 zugestellt wurde. Den vollen Text finden Sie in dem rechten Kasten. gez.: der Webmaster |
Dieses Mitteilungsblatt ist als Manuskript gedruckt und für die Freunde und Förderer der Tabor Society bestimmt.
Die Tabor Society wurde am 22. März 1976 beim Amtsgericht Heidelberg unter der Nr. 929 ins Vereinsregister eingetragen. Das Finanzamt Heidelberg hat am 21. 07. 2011 unter dem Aktenzeichen 32489/38078 der Tabor Society e.V. Heidelberg den Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer für die Kalenderjahre 2008, 2009, 2010 zugestellt. Darin wird festgestellt, dass die Körperschaft Tabor Society e.V. nach § 5 Abs.1 Nr.9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit ist, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Die Körperschaft fördert, als allgemein besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zweck, die Jugendhilfe. Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungs- bestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Der Mitgliedsbeitrag für ein Jahr beträgt 20,- EUR; Studenten und Nichterwerbstätige zahlen den ermäßigten Beitrag von 10,- EUR, er gilt als Spende. Für die Arbeit der Gesellschaft werden jedoch Spenden über diesen Betrag hinaus dringend gebraucht. Bitte benutzen Sie für Ihre Zahlungen das den Heften von „Kirche und Schule“ beigefügte Formular, auf diesem Zahlungsbeleg ist die für die Steuerbehörde notwendige Spendenbescheinigung bereits aufgedruckt.. |
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( Juli 2011) Bemerkungen, Anfragen und Mitteilungen an: webmaster@tabor-society.de